Im Jahr 1036 regelte Graf Ulrich von Lenzburg die Schutzaufsicht über das Stift und die Verfügung über dessen Grundbesitz neu. In der Schenkungsurkunde von 1036, die nicht im Original, sondern nur in einer späteren Abschrift überliefert ist, wird die «dem Hl. Michael geweihte Chorherrengemeinschaft in der Ortschaft Beromünster» zum ersten Mal erwähnt.[1] Die Urkunde verweist im allgemeinen Sinn auf die Vorfahren des Grafen als Stifter der Institution. Die Kirche von Beromünster diente dem aargauischen Grafengeschlecht wohl als Grabstätte. 1045 bestätigte König Heinrich III. bei seinem Aufenthalt in Solothurn die Stellung und den Grundbesitz von Beromünster.
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